



VERSORGUNG und ENTSORGUNG in der Samtgemeinde Niedernwöhren
Netzangaben für STROMKONZESSIONSANBIETER
Der Stromkonzessionsvertrag mit EON-Westfalen-Weser in der Samtgemeinde Niedernwöhren läuft im Oktober 2013 aus.
Dies ist im Bundesanzeiger entsprechend veröffentlicht worden.
Für Anbieter werden Abgabemengen und Netzdaten nebenstehend
veröffentlicht.
Abfallentsorgung
AWS Abfallwirtschaftsgesellschaft
Landkreis Schaumburg mbH (AWS)
Obere Wallstraße 3
31655 Stadthagen
Telefon 05721 9705-0
Telefax 05721 9705-90
Strom
E.ON Westfalen Weser AG
Bielefelder Straße 3
32051 Herford
Telefon 0180 1885511
Telefax 0180 1885533

Erdgas
Biokompostwerk Hafen Wiehagen
Biokompostwerk Wiehagen
Am Hafen
31712 Niedernwöhren
Telefon 05721 970511
Telefax 05721 801735
Öffnungszeiten: | |
Mo - Fr: Sa: | 8:00 - 16:00 Uhr 9:00 - 13:00 Uhr |
Jeder Grundstückseigentümer in der Samtgemeinde Niedernwöhren kann 2x halbjährlich seinen Baum- und Strauchschnitt bis zu einer Menge von insgesamt 4 m³ kostenlos hierher bringen.
Wasser
für Niedernwöhren, Nordsehl, Wiedensahl und Meerbeck
Wasser
für Lauenhagen und Pollhagen
Wasserverband Nordschaumburg
Am Holzplatz 17
31698 Lindhorst
Telefon 05725 94130
Telefax 05725 9413-99
Abwasser
Abwasserverband Gehle-Holpe
Klärwerk Volksdorf
31715 Meerbeck
Telefon 05721 3560
Bereitschaft 0171 8350296
kavolksdorf@gehleholpe.de
Abschaffung der BRENNTAGE / Ausnahmegenehmigungen
Seit Herbst 2010 werden in der Samtgemeinde Niedernwöhren keine
all-gemeinen Brenntage mehr durchgeführt. Dafür werden von uns
verschiedene alternative Entsorgungsmöglichkeiten von Grünschnitt
(Schreddertermine, kostenlose Anlieferung von Baum- und
Strauchschnitt zum Biokompostwerk Wiehagen, Niedernwöhren)
angeboten.
In begründeten Ausnahmefällen können Grundstückseigentümer bzw.
Land-wirte Einzelgenehmigungen zum Verbrennen von Gartenabfällen
bei der Samtgemeindeverwaltung beantragen.
Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
a) Mindestabstand von 20 m zu anderen Gebäuden und 50
m zur Straße.
b) Vom 1. April bis 15. Juli eines jeden Jahres werden keine
Ausnahme-genehmigungen von uns erteilt.
c) Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen von Gartenabfällen werden
nur noch für Donnerstag und Freitag erteilt; an anderen Wochentagen
darf nicht gebrannt werden.
d) Für die Ausnahmegenehmigung ist eine Gebühr von 10 € zu
entrichten.
Ansprechpartner: Herr Wilkening (Tel.-Nr.: 05721/ 97 06 12).



